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   BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 409.01   

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https://dejure.org/2002,31381
BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 409.01 (https://dejure.org/2002,31381)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.2002 - 1 B 409.01 (https://dejure.org/2002,31381)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 1 B 409.01 (https://dejure.org/2002,31381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisonsrechtlich erheblicher Verfahrensverstoß bei abweichender Würdigung einer Zeugenaussage im Berufungsverfahren ohne vorherige erneute Zeugenvernehmung - Verfolgungssituation in Äthiopien für eine wegen ihres Engagements für die "AAPO" ehemals inhaftierte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 409.01
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. Beschluss vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - ; Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ).
  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 409.01
    Nach dem bisherigen Verfahrensverlauf durfte das Berufungsgericht der Klägerin - ungeachtet ihrer Pflicht, von sich aus die Gründe für eine ihr drohende politische Verfolgung vollständig und schlüssig vorzutragen (§ 15 AsylVfG; vgl. dazu auch Beschluss vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - InfAuslR 2002, 149) - eine mangelnde Substantiierung ihres Vortrags in diesen Punkten nicht ohne weiteres vorhalten, da das Verwaltungsgericht ihr insoweit geglaubt hatte und auch das Bundesamt seine ablehnende Entscheidung nicht mit einer fehlenden Substantiierung der Schilderung ihres Vorfluchtschicksals begründet hatte (zum Umfang der Darlegungspflicht des Ausländers auf der einen und der "Nachfragepflicht" des Tatsachengerichts auf der anderen Seite vgl. Beschluss vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - ).
  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 409.01
    Nach dem bisherigen Verfahrensverlauf durfte das Berufungsgericht der Klägerin - ungeachtet ihrer Pflicht, von sich aus die Gründe für eine ihr drohende politische Verfolgung vollständig und schlüssig vorzutragen (§ 15 AsylVfG; vgl. dazu auch Beschluss vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - InfAuslR 2002, 149) - eine mangelnde Substantiierung ihres Vortrags in diesen Punkten nicht ohne weiteres vorhalten, da das Verwaltungsgericht ihr insoweit geglaubt hatte und auch das Bundesamt seine ablehnende Entscheidung nicht mit einer fehlenden Substantiierung der Schilderung ihres Vorfluchtschicksals begründet hatte (zum Umfang der Darlegungspflicht des Ausländers auf der einen und der "Nachfragepflicht" des Tatsachengerichts auf der anderen Seite vgl. Beschluss vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - ).
  • BVerwG, 28.04.2000 - 9 B 137.00

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grenzen der Befugnis des

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 409.01
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. Beschluss vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - ; Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 9 B 613.99
    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 409.01
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. Beschluss vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - ; Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ).
  • BVerwG, 20.11.2001 - 1 B 297.01

    Anforderungen an die Geltendmachung von Grundsatz- und Divergenzrügen -

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 409.01
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. Beschluss vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - ; Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ).
  • VG Freiburg, 19.04.2000 - 10 K 479/00

    Rechtmäßigkeit zur Aufforderung zur Vorlage eines gültigen Reisepasses;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2002 - 1 B 409.01
    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. Beschluss vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - ; Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ).
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